Allgemeine Geschäftsbedingungen
der AKIT-ConSerSol GmbH für die Software „Lezvi“
Version 2.4 — Stand: 16.09.2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Konten
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der AKIT-ConSerSol GmbH, Opphoferstraße 20, 42107 Wuppertal („Anbieter“), und ihren Kunden über die Nutzung der webbasierten Software „Lezvi“ („Software“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Die Software unterscheidet zwischen dem Betriebskonto und Nutzerkonten. Das Betriebskonto ist dem Kunden zugeordnet. Es wird bei der Registrierung durch eine vertretungsberechtigte Person des Kunden angelegt; diese Person ist zugleich erster Administrator des Betriebskontos.
(4) Nutzerkonten sind persönliche Zugänge natürlicher Personen, insbesondere Beschäftigter des Kunden („Nutzer“), zu einem Betriebskonto. Sie werden von einem Administrator angelegt oder per Einladung eingerichtet. Ein Nutzerkonto begründet kein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag treffen ausschließlich den Kunden; er ist für das Verhalten seiner Nutzer verantwortlich.
(5) „Kundendaten“ sind alle Daten, Dokumente, Fotos, Sprachaufnahmen und sonstigen Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in die Software eingeben, in sie importieren oder mit ihr erzeugen, einschließlich der Eingaben in KI-Funktionen und der daraus erzeugten Ergebnisse.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(7) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: individuelle Vereinbarungen in Textform, die Bestellung, die Leistungsbeschreibung und die Preisliste in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht Anlage 1 allen anderen Bestandteilen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software zur Verwaltung von Handwerksbetrieben als Software-as-a-Service über das Internet. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Die Funktionsübersicht unter https://lezvi.de/features dient der Information; maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, über einen Webbrowser auf die Software zuzugreifen und sie für eigene betriebliche Zwecke durch die im Tarif vorgesehene Zahl von Nutzern zu verwenden. Eingeschlossen ist die vorübergehende Speicherung von Programmbestandteilen im Browser des Nutzers. Das Nutzungsrecht gilt für das bei der Registrierung angegebene Unternehmen einschließlich seiner rechtlich unselbständigen Betriebsstätten. Eine Nutzung für oder durch Dritte, auch verbundene Unternehmen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Weitergehende Rechte, insbesondere an der Software selbst, ihrem Quellcode, ihrer Dokumentation oder ihren Datenbankstrukturen, werden nicht eingeräumt.
(4) Die Software ist eine Standardsoftware, die für eine Vielzahl von Kunden auf einem gemeinsamen System betrieben wird. Individuelle Anpassungen sind nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss, Vertretungsmacht, Testphase
(1) Der Vertrag über die kostenlose Testphase kommt durch die Registrierung des Kunden und die Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter in Textform zustande. Der Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif kommt zustande, wenn der Kunde einen Tarif in Textform bestellt, etwa per E-Mail an mail@lezvi.de, und der Anbieter die Bestellung in Textform annimmt. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme; die Annahme erklärt der Anbieter ausdrücklich.
(2) Bei der Registrierung bestätigt der Kunde durch Aktivierung einer Checkbox, dass er diese AGB einschließlich der Anlagen gelesen hat und akzeptiert; der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) ist an dieser Stelle vollständig abrufbar. Durch eine gesonderte Checkbox bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat; diese Kenntnisnahme ist keine Einwilligung in eine Datenverarbeitung. Die Person, die die Registrierung vornimmt, versichert, dass sie berechtigt ist, den Kunden zu vertreten und für ihn diesen Vertrag einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags zu schließen; § 179 BGB bleibt unberührt.
(3) Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und die Software ausschließlich für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke zu nutzen.
(4) Der Anbieter speichert den Zeitpunkt der Erklärungen nach Abs. 1 und 2 sowie die Versionsnummer der akzeptierten AGB; die Anlagen gelten in der Fassung, die zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht war. Die jeweils geltenden Fassungen sind unter lezvi.de abrufbar und können gespeichert werden. Frühere Fassungen der AGB stellt der Anbieter auf Anforderung in Textform zur Verfügung.
(5) Testphase. Der Anbieter räumt Neukunden eine einmalige kostenlose Testphase von 30 Kalendertagen ab Registrierung ein. In der Testphase ist die Software im Umfang des Tarifs LEZVI Pro nutzbar. Der Kunde kann den Testvertrag jederzeit ohne Frist in Textform kündigen. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch eine Bestellung nach Abs. 1 Satz 2 zustande; ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif findet nicht statt. Endet die Testphase ohne Bestellung, wird das Betriebskonto auf den Lesezugriff beschränkt; der Kunde kann seine Kundendaten weitere 30 Kalendertage einsehen und über die Exportfunktion (§ 8 Abs. 2) abrufen. Danach werden die Kundendaten nach § 9 gelöscht.
(6) § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB findet keine Anwendung.
§ 4 Leistungen des Anbieters
(1) Bereitstellung. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Übergabepunkt ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Internetverbindung zwischen Übergabepunkt und Kunde ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(2) Verfügbarkeit. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt von 97 % im Monatsmittel, berechnet je Kalendermonat als Verhältnis der Minuten, in denen die Software für den Kunden nutzbar ist, zu den Gesamtminuten des Monats. Ein Ausfall liegt vor, wenn die Software nicht oder nur mit wesentlichen Einschränkungen der in der Leistungsbeschreibung als Kernfunktionen bezeichneten Funktionen nutzbar ist. Nicht als Ausfall zählen:
a) geplante Wartungsarbeiten, die der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher in der Software oder in Textform ankündigt und die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt werden, bis zu insgesamt 8 Stunden je Kalendermonat;
b) Ausfälle infolge höherer Gewalt (§ 12) oder infolge von Angriffen Dritter auf die Infrastruktur, soweit der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hatte;
c) Ausfälle, die auf einer Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer entgegen diesen AGB oder der Dokumentation beruhen.
Zeiten nach lit. a bis c werden weder als Ausfall noch als Gesamtzeit gezählt (Verfügbarkeit = (Gesamtminuten − ausgenommene Minuten − Ausfallminuten) / (Gesamtminuten − ausgenommene Minuten)). Ausfälle des vom Anbieter beauftragten Hosting-Dienstleisters zählen als Ausfall, soweit sie von diesem zu vertreten sind. Unterschreitet die Verfügbarkeit den geschuldeten Wert, mindert sich das Entgelt für den betroffenen Monat nach § 536 BGB; weitergehende Rechte des Kunden nach § 7 Abs. 4 und § 11 bleiben unberührt. Die Verfügbarkeitszusage begründet keinen haftungsfreien Ausfallzeitraum; Rechte wegen einer konkreten Störung können auch bestehen, wenn der Monatswert eingehalten ist.
(3) Weiterentwicklung und Änderungen. Die Software wird für eine Vielzahl von Kunden auf einem gemeinsamen System betrieben; ihre Weiterentwicklung setzt voraus, dass sie einheitlich bleibt. Der Anbieter darf die Software daher
a) ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder zum Schutz der Systemsicherheit erforderlich ist, und
b) im Rahmen der Weiterentwicklung nach billigem Ermessen ändern, insbesondere Funktionen durch gleichwertige oder verbesserte Funktionen ersetzen.
Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht nur unwesentlich zum Nachteil des Kunden einschränken, kündigt der Anbieter mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in Textform kündigen. Formate für elektronische Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) passt der Anbieter an geänderte gesetzliche Vorgaben an.
(4) Erhaltung. Der Anbieter erhält die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Die Erhaltungspflicht umfasst nicht die Anpassung an geänderte Endgeräte oder Betriebssysteme des Kunden, an Funktionen anderer Produkte oder an Dateiformate außerhalb der Dokumentation; Abs. 3 letzter Satz bleibt unberührt.
(5) KI-gestützte Verfahren. Die Software nutzt KI-gestützte Verfahren zur Umwandlung von Sprachaufnahmen in Text und zur Strukturierung, Kategorisierung und Zusammenfassung von Text- und Spracheingaben. Die dafür eingesetzten Dienstleister haben ihren Sitz und den Ort der Datenverarbeitung in der Europäischen Union; mit ihnen besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Sie sind in Anlage 1 (Anhang 3) benannt. Ein Wechsel oder eine Ergänzung dieser Dienstleister richtet sich ausschließlich nach dem Verfahren des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(6) KI-Ergebnisse. Die KI-Verfahren der Software erzeugen Vorschläge (insbesondere Transkripte, strukturierte Positionen, Zusammenfassungen), die der Kunde vor jeder geschäftlichen Verwendung, insbesondere vor Versand an Dritte oder vor steuerlicher oder vertraglicher Verwendung, prüft und freigibt. Der Anbieter schuldet nicht, dass KI-erzeugte Inhalte richtig, vollständig oder für den vorgesehenen Zweck geeignet sind; er schuldet die vertragsgemäße Funktion der Software. Der Kunde ist Betreiber der KI-Funktionen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 und verantwortet die ihm danach obliegenden Pflichten, insbesondere eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte gegenüber Dritten. Der Verzicht auf eine Trainingsnutzung (§ 5 Abs. 6) bedeutet nicht, dass Eingaben und Ergebnisse zu keinem Zeitpunkt gespeichert werden; Speicherzwecke und -fristen bei den KI-Dienstleistern regelt Anlage 1. Für Schäden aus der ungeprüften Verwendung KI-erzeugter Inhalte haftet der Anbieter nicht; im Übrigen gilt § 11.
(7) Kontingente für KI-Funktionen. Die Nutzung der Sprach- und KI-Funktionen ist je Tarif auf das in der Preisliste genannte Kontingent (z. B. Minuten Sprachaufnahme oder Anzahl Verarbeitungen je Kalendermonat) beschränkt. Bei Erreichen des Kontingents kann der Anbieter die KI-Funktionen bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats beschränken; die Beschränkung ist kein Mangel und begründet keine Minderung. Der Kunde kann ein erweitertes Kontingent zu den Preisen der Preisliste buchen. Eine Berechnung von Mehrverbrauch ohne vorherige Buchung erfolgt nicht.
(8) Support und Dokumentation. Der Anbieter leistet Support per E-Mail an support@lezvi.de für technische Fragen zur Nutzung der Software. Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ) mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage sowie des 24. und 31. Dezember. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit ist nicht geschuldet. Als Dokumentation dienen die Leistungsbeschreibung und die Hinweise in der Software. Telefonischer Support, Schulungen, Einrichtung, Datenübernahme und Beratung sind nur aufgrund gesonderter Vereinbarung zu den Preisen der Preisliste oder individuell vereinbarten Preisen geschuldet; auf sie finden diese AGB entsprechende Anwendung.
(9) Verantwortung für Dokumente und Endkundenbeziehung. Die Software unterstützt den Kunden bei der Erstellung von Angeboten, Rechnungen und sonstigen Geschäftsdokumenten. Für deren inhaltliche, steuerliche und rechtliche Richtigkeit (insbesondere die Pflichtangaben nach § 14 UStG und die Einhaltung der VOB/B) sowie für die Verträge mit seinen Endkunden, deren Inhalt und Abwicklung ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
(10) Beta-Funktionen. Der Anbieter kann einzelne Funktionen als Beta-Funktionen kennzeichnen. Beta-Funktionen befinden sich in der Erprobung, können Fehler enthalten und jederzeit geändert oder eingestellt werden; ihre Nutzung ist freiwillig. Für Beta-Funktionen schuldet der Anbieter keine bestimmte Beschaffenheit oder Verfügbarkeit; die Regelungen zur Sicherheit der Verarbeitung und der Auftragsverarbeitungsvertrag gelten uneingeschränkt. Für Schäden aus der Nutzung von Beta-Funktionen haftet der Anbieter nur nach § 11 Abs. 4; die Haftung für Datenverlust richtet sich nach § 11 Abs. 7. Der Kunde behandelt Informationen über Beta-Funktionen vertraulich.
(11) Subunternehmer. Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen, insbesondere für Hosting, KI-Verfahren und E-Mail-Versand. Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gilt für ihren Einsatz ausschließlich das Verfahren des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Zugangsdaten. Der Kunde stellt sicher, dass er und seine Nutzer
a) Zugangsdaten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben;
b) Passwörter mit mindestens 12 Zeichen verwenden, die nicht für andere Dienste genutzt werden; die Software setzt die Mindestlänge technisch durch;
c) Passwörter unverzüglich ändern, sobald der Verdacht besteht, dass Dritte Kenntnis erlangt haben;
d) den Anbieter unverzüglich in Textform informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte unbefugt Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder ein Konto missbraucht wird, und betroffene Nutzerkonten sperren.
Sobald der Anbieter eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbietet, aktiviert der Kunde sie für alle Nutzer mit Zugriff auf Finanzdaten. Der Kunde haftet für Aktivitäten, die über sein Betriebskonto oder seine Nutzerkonten vorgenommen werden, soweit er den unbefugten Zugriff zu vertreten hat.
(2) Nutzerverwaltung. Der Kunde darf im Rahmen seines Tarifs Nutzerkonten für eigene Beschäftigte einrichten. Er hält die im Tarif festgelegte Nutzerzahl ein, sperrt oder löscht Nutzerkonten ausscheidender Beschäftigter unverzüglich, stellt sicher, dass seine Nutzer die für sie geltenden Nutzungshinweise kennen und die Pflichten aus diesen AGB einhalten, und informiert seine Beschäftigten vor der ersten Nutzung nach Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten in der Software. Der Anbieter stellt hierfür eine Musterinformation zur Verfügung (Anlage 1, Anhang 4), deren Verwendung dem Kunden freisteht. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Personen außerhalb des Unternehmens des Kunden und die gemeinsame Nutzung eines Nutzerkontos durch mehrere Personen sind unzulässig.
(3) Zulässige Nutzung. Der Kunde nutzt die Software nur im Rahmen des vereinbarten Funktionsumfangs und der Dokumentation. Ihm ist insbesondere untersagt,
a) die Software Dritten außerhalb von § 2 Abs. 2 zur Nutzung zu überlassen;
b) die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder automatisiert auszulesen, soweit gesetzlich nicht zwingend zulässig;
c) die Software in einer Weise zu nutzen, die die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform oder die Daten anderer Kunden gefährdet;
d) rechtswidrige Inhalte einzugeben oder zu verarbeiten oder bei der Nutzung Rechte Dritter, Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht oder die Verordnung (EU) 2024/1689 zu verletzen.
Für Inhalte, die der Kunde mit der Software an Dritte versendet (insbesondere Angebote, Rechnungen, Mahnungen), ist allein der Kunde verantwortlich, einschließlich der gesetzlichen Pflichtangaben.
(4) Kundendaten und besondere Kategorien. Der Kunde ist für die Kundendaten allein verantwortlich. Er sichert zu,
a) dass er zur Eingabe, Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten berechtigt ist, insbesondere im Hinblick auf Rechte Dritter;
b) dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Beschäftigten und Endkunden eine Rechtsgrundlage besteht (insbesondere Art. 6 Abs. 1 DSGVO) und die betroffenen Personen informiert sind;
c) dass er besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheitsdaten) und Daten nach Art. 10 DSGVO weder in Freitextfelder, Protokolle, Fotos noch in die Zeiterfassung eingibt oder eingeben lässt. Abwesenheiten von Beschäftigten dürfen nur mit Zeitraum und einer neutralen Kategorie erfasst werden; Angaben zu Diagnosen oder zur Art einer Erkrankung sind unzulässig. Stellt der Kunde eine unbeabsichtigte Erfassung fest, veranlasst er unverzüglich die Berichtigung oder Löschung.
(5) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Pflichten aus Abs. 3 und 4 gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Ein Mitverursachungsanteil des Anbieters wird nach § 254 BGB berücksichtigt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung, überlässt ihm auf Wunsch die Führung der Rechtsverteidigung und gibt ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis ab; unaufschiebbare Maßnahmen zur Fristwahrung und Schadensminderung bleiben dem Anbieter gestattet.
(6) Rechte an Kundendaten. Die Kundendaten verbleiben in der Rechtszuständigkeit des Kunden. Der Anbieter erhält an ihnen nur die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind (insbesondere Speicherung, Verarbeitung, Wiedergabe, Vervielfältigung im Rahmen von Datensicherungen, Übermittlung an die in Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter). Eine Nutzung der Kundendaten zu eigenen Zwecken des Anbieters, insbesondere zum Training von KI-Modellen, erfolgt nicht.
(7) Datensicherung. Der Anbieter erstellt täglich Datensicherungen der Kundendaten und hält sie höchstens sechs Monate vor; die tägliche Sicherung und die Wiederherstellbarkeit der Kundendaten aus dieser Sicherung sind wesentliche Vertragspflichten des Anbieters. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung nach einem Datenverlust, nicht der Archivierung. Dem Kunden obliegt es, in einem seinem Risiko angemessenen Umfang eigene Sicherungen seiner geschäftskritischen Daten über die Exportfunktion (§ 8 Abs. 2) anzufertigen.
(8) Mitwirkung. Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen für die Nutzung selbst sicher (Internetverbindung, aktuelle Endgeräte, ein in der Dokumentation genannter aktueller Webbrowser). Er meldet Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form und wirkt bei der Aufklärung und Behebung von Störungen in zumutbarem Umfang mit.
(9) Prüfungsrecht. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Nutzung über den vereinbarten Tarif hinaus (insbesondere mehr Nutzer oder Nutzung durch Dritte), darf der Anbieter nach Ankündigung in Textform die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen überprüfen, vorrangig durch technische Auswertung der Nutzungsdaten und durch Einholung einer Selbstauskunft. Der Kunde wirkt innerhalb von 14 Tagen mit und erteilt wahrheitsgemäße Auskünfte. Ergibt die Prüfung eine Übernutzung, berechnet der Anbieter die Differenz zum zutreffenden Tarif rückwirkend ab Beginn der Übernutzung. Die Kosten der Prüfung trägt der Kunde nur, wenn ein schuldhafter Verstoß festgestellt wird.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Preise. Die Preise ergeben sich aus der Preisliste (Anlage 3) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Die Preisübersicht unter https://lezvi.de/pricing dient der Information; maßgeblich ist die Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Tarife und Laufzeiten.
a) Monatstarif: Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat ab Bestellung („Vertragsmonat“) und verlängert sich um jeweils einen weiteren Vertragsmonat, sofern nicht eine Partei spätestens am letzten Tag des laufenden Vertragsmonats in Textform kündigt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
b) Jahrestarif: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab Bestellung. Sie verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat zu dem in der Preisliste für den Jahrestarif genannten Monatspreis, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder eines Verlängerungsmonats in Textform kündigt. Die Zahlung erfolgt für die Mindestvertragslaufzeit jährlich, danach monatlich im Voraus.
(3) Hinzubuchung und Reduzierung. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit zusätzliche Nutzer, Module oder Kontingente zu den Preisen der Preisliste hinzubuchen; das Entgelt wird für die verbleibende Laufzeit anteilig berechnet, und die Hinzubuchung teilt die Laufzeit des Hauptvertrags. Eine Reduzierung gebuchter Nutzer, Module oder Kontingente ist nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit der für die Kündigung geltenden Frist möglich; bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
(4) Zahlungsart. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt dem Anbieter bei der Bestellung ein SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für die Deckung des Kontos. Die Parteien vereinbaren eine Vorabinformationsfrist (Pre-Notification) von fünf Kalendertagen vor dem Einzug; eine Verkürzung bedarf der Vereinbarung in Textform.
(5) Fälligkeit und Rechnung. Das Entgelt ist mit Rechnungsstellung fällig. Rechnungen werden als elektronische Rechnung per E-Mail übermittelt; der Kunde ist damit einverstanden. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, in welchem Umfang der Kunde die Software tatsächlich nutzt.
(6) Rücklastschrift. Kommt es aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund zu einer Rücklastschrift, kann der Anbieter die ihm dadurch entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR je Rücklastschrift verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(7) Verzug. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(8) Sperrung. Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens einem Monatsentgelt in Verzug und zahlt er auch nach einer zweiten Mahnung innerhalb einer darin gesetzten Frist von 14 Kalendertagen nicht vollständig, kann der Anbieter den Zugang zur Software bis zum vollständigen Ausgleich sperren. Die Sperrung wird mindestens sieben Kalendertage vorher in Textform angekündigt; die Ankündigung kann mit der zweiten Mahnung verbunden werden. Berechtigte Einwendungen, Minderungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind bei der Berechnung des Rückstands zu berücksichtigen. Während der Sperrung kann der Kunde seine Kundendaten weiterhin einsehen und über die Exportfunktion abrufen; Eingaben und Änderungen sind nicht möglich. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 4 bleibt unberührt.
(9) Preisanpassung. Der Anbieter kann die Preise einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anpassen, um Änderungen seiner Kosten (insbesondere Personal-, Infrastruktur-, Lizenz- und Dienstleisterkosten) auszugleichen; sinken diese Kosten, gibt er dies bei der nächsten Anpassung in gleichem Umfang weiter. Die Anpassung wird zum Beginn des auf den Ablauf der Ankündigungsfrist folgenden Abrechnungszeitraums wirksam, im Jahrestarif frühestens zum Beginn der nächsten Mindestvertragslaufzeit oder Verlängerung. Widerspricht der Kunde der Anpassung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt der bisherige Preis fort; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt die Anpassung als vereinbart; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin.
(10) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Anbieters stehen.
(11) Vorkasse. Bei erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei wiederholten Rücklastschriften oder negativen Bonitätsauskünften, kann der Anbieter für künftige Leistungen Vorkasse verlangen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Ordentliche Kündigung des Kunden. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus § 6 Abs. 2. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde erklärt sie von der im Betriebskonto hinterlegten E-Mail-Adresse eines Administrators an mail@lezvi.de oder über die Kündigungsfunktion der Software; Kündigungen von anderen Absendern bearbeitet der Anbieter nach Rückbestätigung durch einen Administrator. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung und das Vertragsende in Textform und weist dabei auf die Exportfrist nach § 8 Abs. 4 hin.
(2) Ordentliche Kündigung des Anbieters. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen; im Jahrestarif erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
(3) Testvertrag. Der Testvertrag nach § 3 Abs. 5 kann von jeder Partei jederzeit ohne Frist in Textform gekündigt werden.
(4) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
a) der Kunde mit Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist und trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht leistet;
b) der Kunde schuldhaft in erheblicher Weise gegen § 5 verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht unverzüglich abstellt;
c) der Kunde die Software missbräuchlich nutzt, insbesondere zur Begehung rechtswidriger Handlungen oder zur Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform.
Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn die Software in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten die geschuldete Verfügbarkeit nach § 4 Abs. 2 unterschreitet oder über mehr als zehn zusammenhängende Kalendertage nicht in vertragsgemäßem Umfang zur Verfügung steht und der Anbieter den Mangel trotz Fristsetzung nicht behebt. Zwingende Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
(5) Folgen der Beendigung. Mit dem Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Anbieter beschränkt das Betriebskonto zum Ablauf des letzten Vertragstages auf den Lesezugriff nach § 8 Abs. 4. Bestimmungen, die ihrem Sinn nach über das Vertragsende hinaus gelten (insbesondere §§ 5 Abs. 5 und 6, 8, 9, 10, 11, 13 Abs. 2 und 3), bleiben wirksam.
§ 8 Datenexport und Anbieterwechsel
(1) Grundsatz. Die Kundendaten stehen dem Kunden jederzeit zur Verfügung. Der Anbieter unterstützt den Kunden beim Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).
(2) Exportfunktion. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit sämtliche Kundendaten über die Exportfunktion der Software abrufen. Der Export umfasst
a) die strukturierten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV und JSON) mit dokumentierter Struktur;
b) alle vom Kunden erzeugten oder hochgeladenen Dokumente im Originalformat, insbesondere Rechnungen als PDF und als XRechnung- bzw. ZUGFeRD-Datei, Angebote, Protokolle, Fotos und Unterschriften;
c) die im Belegarchiv abgelegten Belege einschließlich der Prüfsummen und des Änderungsprotokolls;
d) eine Beschreibung des Exportformats, die der Kunde für seine Verfahrensdokumentation nach den GoBD verwenden kann.
Die Beschreibung der exportierbaren Datenkategorien, Formate, Datenstrukturen, Schnittstellen und bekannten Einschränkungen in Abschnitt 4 der Leistungsbeschreibung wird dem Kunden vor Vertragsschluss bereitgestellt und während der Laufzeit zugänglich gehalten. Der Export ist unentgeltlich. Ein Anspruch auf Überlassung einer Software zur Verwendung der exportierten Daten besteht nicht.
(3) Anbieterwechsel. Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von höchstens zwei Monaten in Textform erklären, dass er zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur wechselt. Der Anbieter hält die Software während eines Übergangszeitraums von 30 Kalendertagen ab Ablauf dieser Frist in vollem Umfang aufrecht und stellt die Kundendaten nach Abs. 2 bereit. Ist der Übergang in dieser Zeit technisch nicht möglich, teilt der Anbieter dies dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Erklärung mit und nennt einen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlängern. Nach Abschluss des Übergangs kann der Kunde die Kundendaten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen. Für den Wechsel werden keine Entgelte berechnet, auch keine Wechselentgelte im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854. Ein wirksam erklärter Wechsel beendet den Vertrag zum Ende des Übergangszeitraums; für die Dauer des Übergangs schuldet der Kunde das vereinbarte Entgelt anteilig. Verlangt der Kunde den Wechsel während der Mindestvertragslaufzeit des Jahrestarifs, bleibt das Entgelt bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit geschuldet, abzüglich der vom Anbieter ersparten Aufwendungen, die pauschal mit 20 % angesetzt werden; dem Kunden bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen vorbehalten.
(4) Exportfrist nach Vertragsende. Nach dem Vertragsende stellt der Anbieter die Kundendaten für 30 Kalendertage zum Abruf über die Exportfunktion bereit (Lesezugriff). Der Anbieter weist den Kunden mit der Kündigungsbestätigung in Textform darauf hin, dass nach Ablauf keine Wiederherstellung mehr möglich ist. Der Kunde kann stattdessen jederzeit in Textform die sofortige Löschung verlangen.
(5) Aufbewahrungspflichten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden, insbesondere nach §§ 147 AO und 257 HGB für die mit der Software erstellten Unterlagen (Rechnungen und Buchungsbelege acht Jahre, Handelsbücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre), erfüllt der Kunde durch den Export nach Abs. 2 und die Aufbewahrung in einer eigenen oder fremden Lösung. Eine Archivierung der Kundendaten durch den Anbieter nach dem Vertragsende erfolgt nicht.
(6) Information nach Art. 28 Data Act. Der Anbieter informiert unter https://lezvi.de/infrastruktur über die Rechtsordnung, der die von ihm genutzte Infrastruktur unterliegt, und über die Maßnahmen gegen einen unzulässigen Zugriff auf Kundendaten durch Behörden von Drittstaaten.
§ 9 Löschung der Kundendaten
(1) Nach Ablauf der Exportfrist nach § 8 Abs. 4 oder des Lesezugriffs nach § 3 Abs. 5 oder auf frühere Anforderung des Kunden löscht der Anbieter die Kundendaten innerhalb von 30 Kalendertagen aus den produktiven Systemen und bestätigt dies dem Kunden in Textform.
(2) Aus Datensicherungen werden die Kundendaten im Rahmen des Sicherungszyklus, spätestens sechs Monate nach der Löschung aus den produktiven Systemen, entfernt. Bis dahin werden sie nicht aktiv verarbeitet; Sicherungen außerhalb des Rechenzentrums sind verschlüsselt. Nach einer Wiederherstellung werden zwischenzeitliche Löschungen erneut angewendet.
(3) Hiervon ausgenommen sind Daten, deren Aufbewahrung den Anbieter selbst nach gesetzlichen Vorschriften trifft (insbesondere seine Rechnungen an den Kunden nach §§ 147 AO, 257 HGB) sowie Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. Diese Daten werden auf das Erforderliche beschränkt, gesperrt aufbewahrt und nach Ablauf der Frist gelöscht. Die eigene Aufbewahrungspflicht des Anbieters rechtfertigt nicht die Aufbewahrung sämtlicher Kundendaten.
(4) Die Einzelheiten der Löschung personenbezogener Daten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1); bei Widersprüchen geht er vor.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Rollen. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten auf zwei Ebenen:
a) Als Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) verarbeitet er die Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner, die zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich sind (Stamm-, Kontakt- und Abrechnungsdaten, Vertragsnachweise), sowie die Daten aller Nutzer, die zur Sicherheit und zum Betrieb der Plattform erforderlich sind (Server- und Sicherheitsprotokolle, Sitzungsdaten). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
b) Als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) verarbeitet er die Kundendaten, insbesondere die Daten der Beschäftigten und Endkunden des Kunden, weisungsgebunden für den Kunden. Insoweit ist der Kunde Verantwortlicher.
(2) Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die Verarbeitung nach Abs. 1 lit. b schließen die Parteien mit diesem Vertrag den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Anlage 1. Er wird mit dem Vertrag wirksam und gilt fort, solange der Anbieter Kundendaten verarbeitet. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und Anlage 1 geht Anlage 1 für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vor.
(3) Pflichten des Kunden als Verantwortlicher. Der Kunde prüft und stellt die Zulässigkeit der Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten sicher, erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber seinen Beschäftigten und Endkunden, prüft, ob für seine Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, und bearbeitet Anfragen betroffener Personen selbst. Der Anbieter unterstützt ihn dabei nach Maßgabe der Anlage 1.
(4) Support-Zugriff. Mitarbeiter des Anbieters greifen auf Kundendaten nur zu, soweit dies für Betrieb, Support oder Fehlerbehebung erforderlich ist.
§ 11 Mängel und Haftung
(1) Mängelbeseitigung. Der Anbieter behebt reproduzierbare Mängel der Software innerhalb angemessener Frist; auch nicht reproduzierbare Fehler untersucht er angemessen. Er kann dem Kunden zumutbare Umgehungslösungen anbieten und den Mangel durch Updates oder Konfigurationsanpassungen beseitigen.
(2) Anfängliche Mängel. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Mängelbeseitigung, Minderung und die Haftung für vom Anbieter zu vertretende Umstände bleiben unberührt; Abs. 4 gilt.
(3) Verjährung. Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 4.
(4) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c) im Umfang einer übernommenen Garantie;
d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
e) nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(5) Leichte Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; dazu gehören insbesondere die Bereitstellung der Software mit der geschuldeten Verfügbarkeit, die Datensicherung nach § 5 Abs. 7 und die Wiederherstellbarkeit der Kundendaten sowie die Trennung der Kundendaten von den Daten anderer Kunden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(6) Höhe. Die Haftung nach Abs. 5 ist je Schadensereignis und für alle Schadensereignisse eines Vertragsjahres zusammen begrenzt auf den höheren der folgenden Beträge: (a) die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis geschuldeten Nettoentgelte oder (b) 25.000 EUR. Die Begrenzung gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 4.
(7) Datenverlust. Bei Verlust von Kundendaten, den der Anbieter leicht fahrlässig verursacht hat, ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten aus der letzten nach § 5 Abs. 7 geschuldeten Datensicherung erforderlich ist, einschließlich des Aufwands für die erneute Erfassung der seit dieser Sicherung eingegebenen Daten. Ist eine Wiederherstellung nicht möglich, weil der Anbieter seine Sicherungspflicht verletzt hat, gelten Abs. 5 und 6. Hat der Kunde die ihm nach § 5 Abs. 7 obliegende eigene Sicherung unterlassen, gilt § 254 BGB. Abs. 4 bleibt unberührt.
(8) Garantien. Garantien übernimmt der Anbieter nur in Textform und nur, wenn die Erklärung ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist. Angaben auf der Website, in Werbematerial oder in der Dokumentation sind keine Garantien.
(9) Sonstiges. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO richtet sich nach Anlage 1 und dem zwingenden Recht.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit sie auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt sind von außen kommende, unvorhersehbare und auch bei äußerster Sorgfalt unabwendbare Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, hoheitliche Maßnahmen, Embargos, großflächige Ausfälle öffentlicher Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastrukturen, schwerwiegende Angriffe auf übergeordnete öffentliche Infrastrukturen (z. B. DNS-Root-Server, Internet-Knoten), die nicht den vom Anbieter beauftragten Hosting-Dienstleister betreffen, sowie Streiks außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei. Ereignisse im Verantwortungsbereich von Erfüllungsgehilfen einer Partei sind keine höhere Gewalt, soweit der Erfüllungsgehilfe sie zu vertreten hat.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform über Eintritt und voraussichtliche Dauer und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu mindern. Während der Dauer ruhen die wechselseitigen Hauptleistungspflichten; erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Schadensersatzansprüche wegen der Kündigung bestehen nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen der AGB. Unwesentliche Änderungen dieser AGB (redaktionelle Anpassungen, Klarstellungen, Änderungen ohne Auswirkung auf Rechte und Pflichten des Kunden) kann der Anbieter ohne Mitteilung vornehmen; die jeweils geltende Fassung ist unter https://lezvi.de/agb abrufbar. Wesentliche Änderungen sind nur zulässig, soweit sie zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben, Rechtsprechung oder technische Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich sind und das Vertragsgleichgewicht nicht zu Lasten des Kunden verschieben; Änderungen der Hauptleistungspflichten, des Funktionsumfangs (§ 4 Abs. 3) und der Preise (§ 6 Abs. 9) sind ausgeschlossen. Wesentliche Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gelten sie als angenommen; hierauf und auf die Folgen des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Für Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gilt ausschließlich dessen Änderungsregelung.
(2) Vertraulichkeit. Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei — insbesondere technische, betriebliche und geschäftliche Informationen, Kundendaten sowie Preise und Konditionen — zeitlich unbefristet vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Referenznennung. Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform unter Nennung von Firmenname und Logo als Referenzkunden benennen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.
(4) Übertragung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, einer Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebs oder auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) übertragen; er kündigt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Übertragung zu; im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
(5) Textform. Soweit diese AGB Textform verlangen, genügt E-Mail oder Brief sowie eine dafür vorgesehene Funktion der Software. Nachrichten über Messenger-Dienste, Kollaborationsplattformen oder Chatfunktionen (z. B. WhatsApp, Microsoft Teams, Slack) wahren die Textform im Sinne dieser AGB nicht. Der Anbieter darf Mitteilungen an die im Betriebskonto hinterlegte E-Mail-Adresse eines Administrators richten; der Kunde hält sie aktuell.
(6) Sanktionen und Exportkontrolle. Die Nutzung der Software durch Personen oder Unternehmen, die auf Sanktionslisten der Europäischen Union geführt werden oder in Ländern ansässig sind, gegen die ein Embargo der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland besteht, ist ausgeschlossen. Der Kunde beachtet bei grenzüberschreitender Nutzung die anwendbaren Export- und Sanktionsvorschriften eigenverantwortlich.
(7) Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
(8) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts; unmittelbar anwendbares Unionsrecht bleibt unberührt.
(9) Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Wuppertal. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(10) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlagen
- Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (Fassung 1.0 vom 16.09.2026) mit Anhang 1 (Beschreibung der Verarbeitung), Anhang 2 (Technische und organisatorische Maßnahmen), Anhang 3 (Unterauftragsverarbeiter) und Anhang 4 (Musterinformation für Beschäftigte des Kunden)
- Anlage 2: Leistungsbeschreibung (Fassung 1.0 vom 30.09.2026) mit Funktionsübersicht, Kernfunktionen, Exportformaten, Grenzen der Leistung und Systemanforderungen
- Anlage 3: Preisliste (Fassung 1.0 vom 30.09.2026) mit Tarifen, Testphase, zusätzlichen Nutzern, KI-Kontingenten und weiteren Entgelten
Version 2.4 — Stand: 16.09.2026